Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29.05.2018

JAGDANGELEGENHEIT

Herr Thönnes begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Revierförster, Herrn Harald Fell, und Herrn Helmut Becker, den Darscheider Jagdpächter. Der Jagdpächter hatte sich in der Vergangenheit mehrfach über den Zeitpunkt der Brennholzwerbung im Gemeindewald beklagt. In den 10 Jahren, seit er die Jagd gepachtet hat, sei dreimal wenige Tage vor dem mit dem Revierförster abgestimmten Termin für die Treibjagd Holz gefällt worden, wodurch die jagdliche Interessen sehr nachteilig beeinflusst wurden. Dies sei sehr ärgerlich, da die Vorbereitung und Durchführung der gemeinsamen Jagd mit den Revieren Steiningen, Utzerath und Schönbach für ihn zeit- und kostenintensiv sei.
Herr Fell erklärte, dass die jahrzehntelange Erfahrung aus dem Staatswald zeige, dass der Einsatz von Maschinen bei der Holzernte keinen negativen Einfluss auf das Wild habe. Er muss den Einschlag von jährlich etwa 10.000 Festmeter Holz in 12 Forstbezirken planen. Da das Brennholz erst nach dem Laubfall im Herbst geerntet werden kann, ist eine Überschneidung mit den dann stattfindenden Drückjagden unvermeidlich. Wo Bäume gefällt werden, ist nicht langfristig planbar, da dies stark von kurzfristigen Witterungseinflüssen und der Befahrbarkeit der Schläge abhängt. Der als Ratsmitglied anwesende ehemalige Revierförster betonte auf Nachfrage die Vorteile der revierübergreifenden Treibjagd. So war das Gesamtergebnis der letztjährigen gemeinsamen Jagd auch nach Aussage von Herrn Becker sehr gut.
Herr Fell erklärte, dass er versuchen wolle, die Brennholzwerbung im Darscheider Revier zeitlich etwas nach hinten zu verschieben. Er betonte aber, dass er keine Versprechungen mache, da er den Holzeinschlag grundsätzlich unabhängig von der Jagd plane und bei 12 Forstrevieren unparteiisch bleiben muss. 

BEBAUUNGSPLAN „HEIDE OBER LESTERT“

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Ortsbürgermeister Herrn Norbert Saxler vom Referat Verbindliche Bauplanung der Verbandsgemeindeverwaltung Daun sowie vom beauftragten Planungsbüro HSI die Herren Beuren und Schmitt.

  • VORSTELLUNG DER PLANUNG DER ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN
    Diese stellten den Mitgliedern des Gemeinderates die Erschließungsplanung vor (Straßenverlauf und –aufbau, Leitungen, Entwässerung sowie geotechnische Untersuchungen) und gingen auf Fragestellungen ein. Nach eingehender Beratung wurde die Erschließungsplanung einstimmig beschlossen. Darüber hinaus wurde einstimmig beschlossen, dass
    • die Ausschreibung sofort erfolgt mit der Maßgabe, dass die Ausführung im Herbst dieses Jahres, spätestens aber im Frühjahr 2019 durchgeführt werden kann,
    • die Ausführung analog zum 1. Bauabschnitt erfolgt,
    • die Entwässerungsplanung für den Außenbereich von der Gemarkung Hörscheid her in der Ausführung auch für den 1. Bauabschnitt mitgeprüft werden muss,
    • im Straßenbereich ein Leerrohr zur Aufnahme von Glasfaserkabel verlegt werden soll,
    • die Deckschicht für die Erschließungsstraße im 1. Bauabschnitt parallel zu den Teerarbeiten für die Tragschicht im 2. Abschnitt hergestellt werden soll.

  • ABWÄGUNG ZU DEN STELLUNGNAHMEN AUS DEM BETEILIGUNGS­VERFAHREN GEM § 3 ABS. 2 BAUGB
    Den Ratsmitgliedern lag ein entsprechender Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren vor. Herr Saxler erläuterte die einzelnen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge, die anschließend vom Gemeinderat beschlossen wurden (siehe gesonderte Niederschrift). Der Bebauungsplanentwurf wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 8 LBauO und § 24 GemO einstimmig als Satzung beschlossen.
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Darscheid, im Mai 2018
Ortsbürgermeister

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