Niederschrift öffentliche Sitzung Gemeinderat vom 10.08.2023

Niederschrift über die öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Darscheid am 10.08.2023 im Sitzungssaal, Bahnhofstraße 1 in Darscheid.

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Sitzungsende:
20:43 Uhr

Sitzungsteilnehmer

anwesend

  • Ortsbürgermeister Ulrich Johann
  • Tobias Lenarz nach Wahl in TOP 2 – übernimmt Funktion des ersten Beigeordneten
  • Torsten Hau
  • Thomas Barbenheim
  • Frank Jakobs
  • Fred Neuerburg
  • Patrick Scheid
  • Frederik Maas
  • Frank Gioia
  • Petra Johann
  • Tobias Johann

entschuldigt

  • Zweiter Beigeordnete Helmut Pauly
  • Susanne Scheppe

von der Verwaltung anwesend

  • Katharina Kuhlmann als Schriftführerin
  • Thomas Scheppe
  • Barbara Thull anwesend bis TOP 3
  • Günther Kröffges anwesend bis TOP 5
  • Norbert Saxler anwesend bis TOP 5

sonstige Sitzungsteilnehmer

  • Herr Weber, Planungsbüro West
  • Dieter Treis, Ortsbürgermeister Samersbach
  • 5 Bürger/innen

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

  1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
  2. Bebauungsplan „Heide ober Lestert“ – 2. Erweiterung. Hier:
    • 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 
    • 2. Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs für das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs 2 BauGB
  1. Beratung und Beschlussfassung über die Teilflächenbereitstellung für den Teilneubau des Kindergartens am Bolzplatz
  1. Wahl des ersten Ortsbeigeordneten, evtl. Wahl eines zweiten Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt.
  1. Informationen des Bürgermeisters
  1. Verschiedenes

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Ulrich Johann, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht zugegangen ist und der Rat beschlussfähig ist. 

Vom Vorsitzenden kommt der Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Er möchte den geplanten Tagesordnungspunkt 4 auf den Tagesordnungspunkt 2 vorverlegen. Die nachfolgenden TOPs sollen wie geplant chronologisch fortgeführt werden. Der Ortsgemeinderat nimmt dies einstimmig an.


Tagesordnungspunkt 1
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Sachverhalt/Beratung:
Am 24.06.2023 ist das Gemeinderatsmitglied sowie der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Darscheid, Herr Georg Schüler, verstorben. Gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) war nunmehr eine Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsgemeinde Darscheid einzuberufen

In der Ortsgemeinde Darscheid fand bei der Kommunalwahl am 26.05.2019 Mehrheitswahl statt. Die nächste noch nicht berufene Ersatzperson war Herr Frederik Maas. Herr Maas wurde hierüber gemäß § 44 Kommunalwahlgesetz (KWG) i. V. m. § 64 Kommunalwahlordnung (KWO) benachrichtigt und hat das Mandat angenommen.

Auf der Grundlage von § 30 Abs. 2 GemO wird das neue Ratsmitglied, Herr Frederik Maas vor seinem Amtsantritt durch Handschlag von Herrn Ortsbürgermeister Ulrich Johann auf die gewissenhafte Erfüllung der Schweige-, der Treuepflicht sowie die Rechte der Ratsmitglieder verpflichtet/hingewiesen. Die Pflichten der Gemeinderatsmitglieder ergeben sich aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO.


Beschluss:
Zur Kenntnis


Tagesordnungspunkt 2: 

Wahl des Ersten Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Sachverhalt/Beratung:

Am 24.06.2023 ist das Gemeinderatsmitglied sowie der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Darscheid, Herr Georg Schüler, verstorben. Gemäß § 53a GemO hat nun eine Ersatzwahl/Neuwahl des Ersten Beigeordneten zu erfolgen.

Zur Durchführung der Wahl ist ein Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden als Wahlleiter, zwei Ratsmitgliedern als Beisitzer und einem Schriftführer. Der Wahlausschuss ist gemäß                   § 40 GemO zu wählen. Der Ortsgemeinderat beschließt mehrheitlich, die Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO offen durchzuführen. 

Sodann werden folgende Personen in den Wahlausschuss gewählt:

1. Ortsbürgermeister Ulrich Johann als Wahlleiter 

2. Ratsmitglied Frederik Maas als Beisitzer 

3. Ratsmitglied Thomas Barbenheim als Beisitzer 

4. Barbara Thull, VGV Daun als Schriftführerin 

Die Beigeordneten werden gemäß § 53 a GemO vom Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des        § 40 GemO (geheime Wahl durch Stimmzettel) gewählt. Wählbar ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das              23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Gemäß § 40 GemO können bei Wahlen nur solche Personen gewählt werden, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen. Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO, bei der Berechnung der Stimmenmehrheit wird der Vorsitzende folglich nicht mitgezählt.

Durch die anwesenden Ratsmitglieder werden die folgenden Personen vorgeschlagen:

  1. Tobias Lenarz
  1. Helmut Pauly

Wahlgang:

Der Wahlausschuss setzt sodann die Wahldauer, die Zeit von 5 Minuten, fest und bestimmt als Zeit der Stimmabgabe die Zeit von 19:10 bis 19:15 Uhr. Zu Beginn dieser Zeit fordert der Vorsitzende zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel werden von den Ratsmitgliedern in eigens für diese Wahl bereitgehaltenen, einheitlichen Briefumschläge gesteckt und in die Wahlurne geworfen. Zur Fertigung des Stimmzettels ist ein Seitentisch/eine Wahlkabine vorhanden. Am Ende der Stimmabgabe erklärt der Wahlleiter die Abstimmung für geschlossen.

Hierauf wird festgestellt, dass bei der Wahl 10 stimmberechtigte Ratsmitglieder anwesend sind und dass 10 Ratsmitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben. Die abgegebenen Briefumschläge werden ungeöffnet gezählt. Hierbei ergibt sich, dass die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Personen, welche abgestimmt haben, übereinstimmt.

Der Vorsitzende öffnet sodann die Stimmzettel einzeln und liest nach der Öffnung den Inhalt jedes Zettels laut vor. Die beiden Beisitzer sind ihm dabei behilflich und nehmen Einsicht in die Stimmzettel. Der Schriftführer registriert die auf die einzelnen Bewerber entfallenen Stimmen.

Die Wahl hat folgendes Ergebnis:

Abgegeben wurden 10 Stimmzettel, von diesen Stimmzetteln entfallen auf

  1. Tobias Lenarz     9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
  1. Helmut Pauly      1 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Feststellung des Wahlergebnisses:

Der Vorsitzende stellt sodann unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest und gibt bekannt, dass Herr Tobias Lenarz zum Ersten Beigeordneten gewählt ist.

Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt:

Nachdem der Gewählte die Annahme des Amtes erklärt, liest der Ortsbürgermeister den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt Herrn Tobias Lenarz diese anschließend aus. 

Hierauf wird dem Beigeordneten die nach § 51 Abs. 1 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) vorgeschriebene Eidesformel vorgelesen und darauf hingewiesen, dass der Diensteid auch in der nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 LBG möglichen Form geleistet werden kann. Der Beigeordnete wiederholt unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Im Anschluss an die Vereidigung und dem Hinweis auf die Bestimmungen, insbesondere § 50 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, führt der Ortsbürgermeister den Beigeordneten gemäß § 54 Abs. 1 GemO in das Amt ein.


Tagesordnungspunkt 3
Bebauungsplan „Heide ober Lestert“ – 2. Erweiterung

Hier:

1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
2. Billigung des Bebauungsplanvorentwurfs für das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt/Beratung:
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO bestehen beim Vorsitzenden, den Ratsmitgliedern Petra Johann, Tobias Johann, Patrik Scheid. Den Vorsitz übernimmt der I. Ortsbeigeordnete Tobias Lenarz. 

Der 1. Beigeordnete begrüßte den Städteplaner, Herrn Weber vom Planungsbüro WeSt und Herrn Saxler, Bauabteilung der VGV Daun. 

Auf der Grundlage des gebilligten Bebauungsplanvorentwurfs wurde das vorgezogene Öffentlichkeitsverfahren gemäß § 3 Abs.1 BauGB und das Anhörverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt und Internet unterrichtet. Die Träger öffentlicher Belange wurden durch Schriftsatz vom 09.03.2023 beteiligt. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange haben der Städteplaner und die Verwaltung einen Abwägungsentwurf erarbeitet. Die einzelnen Stellungnahmen wurden jeweils durch Beschluss abgearbeitet und jeweils einstimmig genehmigt. Die Abwägung Blatt 1 -19 ist Bestandteil der Niederschrift. 

Im Plangebiet wurde in einem Teilbereich artenreiches Grünland festgestellt. Um das Bebauungsplanverfahren fortführen zu können, war die Erteilung einer Ausnahme durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich. Diese wurde mit Bescheid vom 01.08.2023 erteilt.

Als nächsten Schritt steht die Erarbeitung der Erschließungsplanung an. Dieser soll voraussichtlich im 3. oder 4. Quartal 2023 fertiggestellt werden. 

Der Rat befürwortet, dass die Firma HSI diesbezüglich weitere Planungen vornehmen soll.

Die Einzelheiten werden noch mit der Verwaltung abgestimmt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Darscheid beschließt die Erarbeitung der Erschließungsplanung und die Billigung des Bebauungsplanentwurfs für das Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB. 

Abstimmungsergebnis:

Ja: 7
Nein: 0
Enthaltungen: 0


Tagesordnungspunkt 4
Beratung und Beschlussfassung über die Teilflächenbereitstellung für den Teilneubau des Kindergartens am Bolzplatz

Sachverhalt/Beratung:
Ortsbürgermeister Uli Johann übernimmt wieder den Vorsitz.

Herr Kröffges von der Bauabteilung der VGV Daun erläutert den Bedarf anhand der beigefügten Präsentation. Er erklärt das es für den An- Umbau der Kita Darscheid drei verschiedene Möglichkeiten gäbe.

Die erste Möglichkeit ist die Sanierung des Hauptgebäudes mit vorübergehender Auslagerung der Kita in Form von Containern, für knapp 24 Monate. Diese Variante ist mit Kosten i.H.v. ca. 3.68.000 Millionen Euro geschätzt worden.

Die zweite mögliche Bauweise ist ein Teilneubau auf dem Bolzplatz. Bei dieser Möglichkeit kann der „Würfel“ aus dem Jahr 2009 und das komplette Außengelände weiter genutzt werden. Weiterhin kann der Kita-Betrieb ohne Einschränkungen weiterlaufen. Für den Teilneubau sind Kosten i.H.v. 3.453.048 Millionen Euro geschätzt.

Die dritte Variante ist ein vollständiger Neubau hinter der Lehwaldhalle. Für dieses Vorhaben sind die Kosen auf ca. 4.100.000 Millionen Euro geschätzt. Herr Kröffges weist darauf hin, dass bei diesen Kosten noch das Schallguthaben auf Grund der Autobahnnähe fehlt. Außerdem müsste an diesem Standpunkt noch ein Bodengutachten erstellt werden, da es sich bei dem Standpunkt um eine ehemalige Mülldeponie handelt. Diese Kosten sind ebenfalls noch nicht mitberücksichtigt.

Bürgermeister der Verbandsgemeinde Daun, Thomas Scheppe erläutert weiter, dass bei einem Neubau der „Würfel“ an die Ortsgemeinden im Einzugsgebiet rückfinanziert werden müsste, da die Abschreibung noch nicht vollständig erfolgt ist. Er führt weiter aus, dass bei einem Neubau eine komplett neue Infrastruktur für die Busse erstellt werden müsste.

Herr Saxler, VGV Daun, gibt den Hinweis, dass für einen Neubau der Flächennutzungsplan und auch der Bebauungsplan von Darscheid geändert werden müsste, was wieder Zeitverlust bedeuten würde.

Aus dem Rat kommt die Anmerkung, dass die Fläche hinter der Lehwaldhalle noch für weitere vier Jahre an Herr Krolik für die Theaterfestspiele verpachtet sei.

Ein Ratsmitglied fragt nach, ob der Standpunkt Darscheid fest sei, oder ob es in den Ortsgemeinden des Einzugsgebietes passende Flächen für einen Neubau gäbe.
Der Vorsitzende antwortet, dass es hier nicht um die Frage des Standortes ginge und dies deshalb nicht geprüft worden ist.
Herr Scheppe führt weiter aus, dass die Standortgemeinde den größten Anteil der Kosten tragen muss und dies von den „kleineren“ Gemeinden nur schwierig getragen werden könnte.

Mehrere Ratsmitglieder sind besorgt, dass der Wegfall eines Teils des Bolzplatzes ein Verlust für das Dorf ist. Der Vorsitzende erwidert, dass viele Kinder ohnehin das Kleinspielfeld hinter der Lehwaldhalle bereits nutzen.

Herr Scheppe erläutert noch einmal, dass es rechtlich nicht möglich ist die Kita für mehr Kinder zu bauen, wie der aktuelle Bedarf besteht.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Darscheid beschließt die Bereitstellung einer noch zu definierenden Teilfläche des Bolzplatzes um einen Neubau für den Kindergarten zu errichten.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 9
Nein: 1
Enthaltung: 1

Entspricht: mehrheitlich angenommen

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Darscheid beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung Daun mit der Ausschreibung der Planungsleistungen für die Erweiterung der Kita Darscheid. Die Kita soll am bisherigen Standort hinter dem Anbau (Würfel) erweitert werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 10
Nein: 0
Enthaltung: 1

Entspricht: mehrheitlich angenommen


Tagesordnungspunkt 5
Informationen des Ortsbürgermeisters

Der Vorsitzende erklärt, dass sich der Glasfaserausbau in Darscheid etwas verzögert. Bei der zuständigen Firma Westenergie sei der Tiefbauer abgesprungen. Der neue Starttermin soll im Herbst/Winter 2023 sein.

Für den Betriebsausflug des Kindergartens beteiligt sich die Ortsgemeinde mit 200,00 € an den Kosten.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Beschluss/zur Kenntnis genommen


Tagesordnungspunkt 6
Verschiedenes

Es erfolgt noch einmal der Hinweis, dass der diesjährige Seniorenausflug am 07.09.2023 stattfinden wird.

Im Dorf sollen einzelne Mülleimer erneuert werden. Ratsmitglied Gioia hat dafür verschiedene Varianten herausgesucht. Die verschiedenen Angebote sollen per Mail an alle Ratsmitglieder zur Entscheidung versandt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Beschluss/zur Kenntnis genommen

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, beendet der Vorsitzende die Sitzung.