Niederschrift öffentliche Sitzung Gemeinderat vom 06.06.2024

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Darscheid am 06.06.2024 im Sitzungssaal, Bahnhofstraße 1 in Darscheid.

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Sitzungsende:
20:30 Uhr

Sitzungsteilnehmer

Stimmberechtigte

anwesend

  • Ortsbürgermeister Ulrich Johann
  • Erster Ortsbeigeordneter Tobias Lenarz
  • Zweiter Beigeordnete Helmut Pauly
  • Torsten Hau
  • Thomas Barbenheim
  • Frank Jakobs
  • Fred Neuerburg
  • Patrick Scheid
  • Frank Gioia
  • Petra Johann
  • Susanne Scheppe

entschuldigt

  • Tobias Johann
  • Frederik Maas

von der Verwaltung anwesend
Katharina Kuhlmann als Schriftführerin

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

  1. Bürgerfragestunde
  1. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gemeindegebiete Hörscheid und Darscheid gemäß § 10 Nr. 4 GemO (Umgemeindung)
  1. Beratung und Beschlussfassung über einen Durchbruch von der Bücherei zum Sitzungssaal
  1. Verschiedenes
  1. Informationen des Bürgermeisters

Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Ulrich Johann, eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht zugegangen ist und der Rat beschlussfähig ist. 

Es werden keine Änderungswünsche zur Tagesordnung vorgebracht.

Tagesordnungspunkt 1

Bürgerfragestunde

Sachverhalt/Beratung:
entfällt, da keine Bürger anwesend

Tagesordnungspunkt 2

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Gemeindegebiete Hörscheid und Darscheid gemäß § 10 Nr. 4 GemO (Umgemeindung)

Sachverhalt:
Die Ortsgemeinden Hörscheid und Darscheid entfalten als Gebietskörperschaften ihre Hoheitsgewalt in einem bestimmten, klar abgetrennten Gebiet, dem sog. Gemeindegebiet. Gemäß § 10 Nr. 4 GemO kann das Gemeindegebiet geändert werden, u. a. können Gebietsteile aus einer Gemeinde ausgegliedert und in eine andere Gemeinde eingegliedert werden (sog. Umgemeindung). Zu diesem Zweck müssen die beteiligten Gemeinden gem. § 11 Abs. 1 GemO eine Gebietsänderung beantragen oder ihr zustimmen. Hierzu bedarf es einer Beschlussfassung der beteiligten Gemeinderäte, eine einfache Mehrheit genügt. Die Aufsichtsbehörde entscheidet über die Gebietsänderung. Gem. § 11 Abs. 6 GemO können die Gemeinden die Folgen der Gebietsänderung durch Vereinbarung regeln, welche wiederrum der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor oder sind ihre Bestimmungen nicht ausreichend, so bestimmt gem. § 11 Abs. 7 GemO die Aufsichtsbehörde über die Folgen der Gebietsänderung.

Die Ortsgemeinden Darscheid und Hörscheid haben sich zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Darscheid auf eine Änderung der Gemeindegebiete verständigt. Konkret handelt es sich um das Grundstück Flur 7, Flurstück 24/2 mit einer Größe von 5.609 m² in der Gemarkung Hörscheid, welches in die Gemarkung Darscheid umgemeindet werden soll. Die betreffende Fläche ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Folglich müssen die Ortsgemeinden Hörscheid und Darscheid formell die besagte Gebietsänderung nach § 10 Nr. 4 i. V. m. § 11 Abs. 1 GemO unter Darlegung der hierfür sprechenden Gründe des Gemeinwohls beantragen oder ihr zustimmen und die Folgen der Gebietsänderung in einer Vereinbarung regeln.

Gründe des Gemeindewohls sind nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei ist das örtliche Interesse der beteiligten Gemeinden und Gemeindeverbände sowie das übergeordnete Interesse der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Hier liegen die Gründe des Gemeinwohls in der interkommunalen Zusammenarbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft.

Eine gesonderte Vereinbarung über die Folgen der Gebietsänderung (vgl. § 11 Abs. 6 GemO) wird nicht geschlossen. Alle weiteren Konditionen bedingen sich durch den geschlossenen Kaufvertrag.

Beratung/Aussprache:

Aus dem Rat kommt die Nachfrage ob der Erwerb des Grundstückes durch die Gewerbesteuereinnahmen der Ortsgemeinde getätigt werden konnte. Der Vorsitzende gibt an, dass dies nach Abklärung mit der Verbandsgemeindeverwaltung finanziell nicht folgerichtig gewesen wäre, da Hörscheid sonst einen hohen Teil der Einnahme an die Verbandsgemeinde Daun abtreten hätten müssen und nur 13% der Einnahmen bei Hörscheid verblieben wäre.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Darscheid beschließt, auf der Grundlage der §§ 10 ff. GemO einen Antrag auf Gebietsänderung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel (Aufsichtsbehörde) mit folgendem Inhalt zu stellen:

Ein Gebietsteil, und zwar das Grundstück Flur 7, Flurstück 24/2 mit einer Größe von 5.609 m² in der Gemarkung Hörscheid, wird aus der Ortsgemeinde Hörscheid ausgegliedert und in die Ortsgemeinde Darscheid eingegliedert. Die Lage des Grundstücks ist aus dem beigefügten Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte ersichtlich. Hinsichtlich der Gründe des Gemeinwohles wird auf die im Sachverhalt dargestellten Gründe verwiesen.

Die Folgen der Gebietsänderung gem. § 11 Abs. 6 GemO ergeben sich aus dem geschlossenen Kaufvertrag.

Der Beschluss soll ausgeführt werden, sobald ein gleichlautender Beschluss des Ortsgemeinderates Hörscheid gefasst wurde.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 11
Nein: 0
Enthaltungen: 0

Entspricht: einstimmig angenommen

Tagesordnungspunkt 3

Beratung und Beschlussfassung über einen Durchbruch von der Bücherei zum Sitzungssaal.

Sachverhalt/Beratung:

Wie in der letzten Sitzung diskutiert, will die Bücherei zur Ausweitung ihres Angebots einen Durchbruch zum Sitzungssaal tätigen.

Die Verwaltungsschätzung der Kosten für das Vorhaben liegen bei ca. 5.000 €. Ein Teil der Kosten soll vom Pfarrgemeinderat übernommen werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Darscheid beschließt den Durchbruch von der Bücherei zum Sitzungssaal, unter dem Vorbehalt der Kostenbeteiligung der Kirche/Pfarrgemeinde. Die Angebotsvergabe bedarf eines separaten Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Ja: 11
Nein: 0
Enthaltung: 0

Entspricht: einstimmig angenommen

Tagesordnungspunkt 4

Verschiedenes

Ein Ratsmitglied fragt an, ob das neu erworbene Grundstück mit zur Vereinbarung bezüglich des Gewerbegebiets von 2019 gezählt werden soll. Der Vorsitzende bejaht dies.

Aus dem Rat kommt die Frage zu welchem Quadratmeterpreis das neue Grundstück verkauft werden soll. Vorgespräche diesbezüglich haben zusammen mit der Verbandsgemeinde Daun bereits stattgefunden. Ein Beschluss muss noch erfolgen.

Die Ortsgemeinde strebt eine Eigenerschließung des neuen Grundstückes an. Die Einzelheiten werden zu gegebener Zeit abgestimmt.

Eine Schülerin aus Darscheid möchte ihre Abiturfeier im nächsten Jahr in der Lehwaldhalle feiern. Nach der ursprünglichen Zusage, wurde diese nun aber wieder zurückgezogen. Diese Unstimmigkeit soll abgeklärt werden.

Das Grundstück eines Bewohners in Darscheid hat eine Bebauungspflicht von drei Jahren. Diese sind nun abgelaufen und das Grundstück soll wieder zurück an die Ortsgemeinde gehen. Der Sachstand diesbezüglich wird abgeklärt.

Abstimmungsergebnis:

Ohne Beschluss/zur Kenntnis genommen

Tagesordnungspunkt 5

Informationen des Bürgermeisters

Der Bürgermeister informiert über folgende Themen:

  • Die Auszählreihenfolge für die Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024

Abstimmungsergebnis:

Ohne Beschluss/zur Kenntnis genommen

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, beendet der Vorsitzende die Sitzung.


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