Auszug aus den Niederschriften vom 03. und 11.Dezember 2020

Auftragsvergabe Bau PV-Anlage auf der Lehwaldhalle

Es wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Wio Energie & Technik in Auw, zu einer Angebotsendsumme von 36.888,37 Euro vergeben.

Aussetzung Vollzug § 6 der Tourismusbeitragssatzung

Der Gemeinderat hat beschlossen die Anwendung des § 6 der Tourismusbeitragssatzung auf Beitragsansprüche betreffend das Erhebungsjahr 2020 auszusetzen, bis darüber entschieden werden kann, ob eine Änderung mit Wirkung für das Jahr 2020 vorgenommen werden muss.

Auftragsvergabe Traktor Gemeindebauhof

Für die Anschaffung eines Traktors mit Frontlader, Mulcher, Kehrmaschine usw. wurden insgesamt drei Firmen angefragt. Der Auftrag wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Leo Thiesgen Agrar- und Fördertechnik GmbH in Steiningen, zu einer Angebotsendsumme von 71.750,– Euro vergeben.

Erweiterung Baugebiet Heide Ober Lestert

Das Ergebnis des erforderlichen Schallschutzgutachtens sind eingetroffen. Eine weitere Erschließung ist nun möglich.

Baumpflegearbeiten

Aufgrund von Aufklärungsbedarf zu verschiedenen Arbeiten und der weiteren Vorgehensweise nahmen der Vorsitzende und der Erste Beigeordnete einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Daun wahr. Gewisse Punkte werden nun seitens des Sachbearbeiters überprüft. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020, Forstwirtschaftsplan Forstjahr 2020 Die Satzung bzw. die Pläne wurden entsprechend beschlossen.

Hinweise zum Winterdienst

Aufgrund verschiedener Verbesserungsvorschläge und Beschwerden einiger Bürger*innen zum Winterdienst möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass alle Eigentümer oder Besitzer von bebauten oder unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage zum Winterdienst verpflichtet sind. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege und Straßen bis zur Straßenmitte. Besteht nur einseitig ein Gehweg, sind auch die Anlieger der gegenüberliegenden Grundstücke Räum- und Streupflichtig. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt
ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Je nach Witterung ist mehrmals zu räumen und zu streuen, so dass in den allgemeinen Verkehrszeiten von 7:00 – 20:00 Uhr keine Rutschgefahr besteht. Das Schneeräumen der Ortsstraßen ist eine freiwillige Unterstützung der Ortsgemeinde Darscheid an die Räumpflichtigen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Für die endgültige Lagerung des geschobenen Schnees ist der jeweilige
Räumpflichtige verantwortlich. Die Räum und Streupflicht sowie die Haftung bei Unfällen durch nicht geräumte Gehwege, obliegt weiterhin dem angrenzenden Eigentümer oder Besitzer.

Weihnachtsbaumsammelaktion

Das Weihnachtsbaumsammeln wird in diesem Jahr nicht stattfinden. Die Weihnachtsbaumbesitzer sind aufgefordert ihre Bäum auf der Grüngutstelle in Mehren abzugeben.

Ulrich Johann
Ortsbürgermeister