Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 31.03.2016

TOP 1: BÜRGERFRAGESTUNDE

Es gab keine Fragen.

TOP 2: WIE GEHT ES WEITER MIT DEM JUGENDRAUM?

In der Ratssitzung vom 07.01.2016 war das Thema angesprochen und diskutiert worden. Die bisher genutzten Räumlichkeiten im Keller des ehemaligen Schulgebäudes mussten u. a. aus brandschutztechnischen Gründen geschlossen werden, weil kein Notausgang vorhanden ist. Ein in der damaligen Sitzung nicht anwesendes Ratsmitglied hatte beantragt, den Sachverhalt noch einmal zu behandeln.
In der Aussprache wurde als Zielsetzung vereinbart, mittelfristig eine Konzeption für einen möglichen neuen Jugendraum zu erarbeiten. Der Jugendpfleger der Verbandsgemeinde Daun soll zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

TOP 3: BAUMSCHNITTMASSNAHMEN ENTLANG DER GEMEINDESTRASSEN

Im Bereich der Alten Dauner Strasse wurde in den vergangenen Monaten ein Rückschnitt der auf Gemeindeeigentum stehenden Bäume durchgeführt. Weitere solcher Maßnahmen sind in der Schulstraße vorgesehen, weil die Gefahr besteht, dass Busse, die zum Kindergarten fahren, durch Äste, die in den Verkehrsraum ragen, beschädigt werden können. Aus der Mitte des Rates wurde der große Umfang des bisher erfolgten Rückschnitts beklagt. Es wurde beraten und beschlossen, den Schnitt der Bäume in der Schulstraße im kommenden Herbst zunächst von einem Lohnunternehmer mit einem Lichtraumprofilschneider durchzuführen zu lassen und danach über weitere Maßnahmen zu entscheiden.

TOP 4: VERTRAG ZUR REGELUNG DER MITBENUTZUNGSVERHÄLTNISSE VON GEMEINDESTRASSEN DURCH LEITUNGEN UND ANLAGEN DER ÖFFENTLICHEN WASSERVERSORGUNG UND ABWASSERBESEITIGUNG 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der geschäftsführende Ortsbürgermeister den stellvertretenden Leiter der Wirtschaftsbetriebe bei der VG Daun, Herrn Klaus Willi Wirtz. Wie in der Ratssitzung vom 07.01.2016 mitgeteilt, hat der Landesrechnungshof die Investitionsanteile der Kommunen für die Erneuerung von Abwasserbeseitigungsanlagen für Straßenoberflächenwasser beanstandet. Die Kosten hierfür trägt die Ortsgemeinde zukünftig nur noch für gemeindeeigene Flächen, für private Bereiche müssen sie in die wiederkehrenden Ausbaubeträge aufgenommen werden. Hierzu ist eine vertragliche Regelung zwischen der Gemeinde und den Wirtschaftsbetrieben notwendig. Ein entsprechender Entwurf, der den Ratsmitgliedern vorlag, wurde von Herrn Wirtz umfassend erläutert. Aus der Mitte des Rates wurde vorgeschlagen, die darin festgelegte Vertragslaufzeit von 20 Jahren auf 5 Jahre herabzusetzen. Mit dieser Änderung wurde der Vertrag einstimmig beschlossen.

TOP 5: ERWEITERUNG DES NEUBAUGEBIETES „HEIDE OBER LESTERT“

Herr Thönnes begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Sachbearbeiter Liegenschaften bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Herrn Uli Meyer, und Herrn Norbert Saxler, zuständiger Sachbearbeiter bei der Bauabteilung. Nach dem Verkauf des letzten Grundstücks im ersten Bauabschnitt steht, wie geplant, eine Erweiterung des Baugebietes an. Herr Saxler wies zunächst darauf hin, dass nach den derzeitigen Regelungen des Baugesetzes die Inanspruchnahme von Außenflächen für die Bebauung begründet werden muss. Er gab dann einen Überblick über den Sachstand und stellte anhand einer Planskizze eine mögliche Erweiterung vor. Entsprechend den Vorgaben des Flächennutzungsplans und der bisherigen Bebauungsplanung könnte diese auf der Fläche zwischen der jetzigen Bebauung und dem Gewerbegebiet „Ober Lestert“ erfolgen und zwar in der gesamten Breite vom Bereich des Bahndamms bis zur Grenze der Gemarkung Hörscheid (siehe Anlage). Hiervon wären auch private Grundstücke betroffen, die von der Gemeinde erworben werden sollen. Bei angenommenen Grundstücksgrößen wie im 1. Bauabschnitt würden so etwa 16 neue Baugrundstücke entstehen. Alternativ könnte der private Bereich von der Planung ausgenommen werden, was die bebaubare Fläche um etwa ein Drittel verkleinern würde. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig die Erweiterung des Neubaugebietes „Heide Ober Lestert“ im 2. Bauabschnitt wie im Konzept der Verwaltung vorgeschlagen, also unter Einbeziehung der Privatgrundstücke.
Herr Jakobs war wegen Eigeninteresses von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

TOP 6: VERGABE DER BAUARBEITEN FÜR DIE ERNEUERUNG DER BAHNHOF­STRASSE UND DER STRASSE AUF DEM LUNDERICH

Den Mitgliedern des Rates lagen entsprechenden Unterlagen mit den geprüften Angeboten vor. Vom Planungsbüro HSI waren Kosten von ca. 260.000,- Euro kalkuliert worden. Günstigster Anbieter ist die Firma Schmitt aus Ulmen mit 196.444,01 Euro. Es wurde einstimmig beschlossen, den Auftrag an diese Firma zu vergeben.
Im Zuge der Baumaßnahme muss auch die Beleuchtung in diesem Straßenabschnitt erneuert werden. Dies umfasst die Demontage und Erneuerung von 4 Leuchtstellen sowie die Erweiterung um 4 zusätzliche Lampen. Die RWE hat hierzu verschiedene Varianten sowohl mit Natriumdampf- als auch mit LED-Technik angeboten. Die Ratsmitglieder entschieden sich einstimmig für die Aufsatzleuchte „Vulkan“ (anthrazitfarben) mit LED-Technik. Diese Variante ist mit 13.815,90 Euro auch die kostengünstigste.

TOP 7: MITTEILUNGEN DES ORTSBÜRGERMEISTERS

  • Eine Anfrage der „Sybac Solar Entwicklungs GmbH“ bezüglich der Bereitstellung von gemeindeeigenen Flächen zur Errichtung von Solaranlagen wurde abschlägig beschieden, da in der Gemarkung keine entsprechenden Bereiche zur Verfügung stehen.
  • Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2016 wurde von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 14.01.2016 genehmigt.
  • Herr Thönnes informierte darüber, dass für die Garage der Gemeinde neben dem alten Schulgebäude sehr hohe Stromkosten anfielen. Eine Überprüfung der Anlagen soll Klarheit bringen.

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