Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 10.09.2014

ANLIEGERVERSAMMLUNG

Vor der Sitzung des Ortsgemeinderates wurde den Anliegern der Bahnhofstraße (Teilstück zwischen der Alten Dauner Straße und dem Bahnhof) und denen der Straße Auf dem Lunderich (Teilstück zwischen der Bahnhofstraße und der Hörscheiderstraße) die Gelegenheit gegeben, sich über die geplante Erneuerung der beiden Straßenteilstücke informieren zu lassen.
Herr Klassen vom Planungsbüro HSI aus Trier stellte drei verschiedene Ausbauvarianten vor.
Es wurde lebhaft diskutiert über die Fahrbahnbreite, über mögliche Gehwege, über die ungünstigen Kurvenradien, welche nur durch Flächenankäufe in einzelnen Fällen optimiert werden könnten, über die vorhandenen Mauern, deren Stabilität den geplanten Bauarbeiten möglicherweise nicht standhalten werden, sowie über eine Anpflanzung auf dem gemeindeeigenen Grundstück Nr. 27/4.
Den Eigentümern der anliegenden Grundstücke wurde zugesagt, dass bei dem Ausbau der Straßen die Hofzufahrten und die Eingänge zum Haus an die Höhe der Fahrbahndecke angepasst werden.
Die Anwohner beider Teilstücke sprechen sich einvernehmlich sowohl gegen die Anlage von Gehwegen als auch gegen einen straßenbegleitenden Baumbestand aus. Die Anwohner der Straße Auf dem Lunderich entscheiden sich für die vom Planungsbüro angebotene Ausbauvariante 2 mit einer Fahrbahnbreite von 5,20 m mit beidseitigen 35 cm breiten gepflasterten Rinnen und Rundbordsteinen. Ab der Hinterkante des Bordsteins verbleibt ein jeweils 20 cm breiter Freiraum zu den Grundstücken, der sinnvollerweise mit einer Reihe Pflastersteinen zugelegt werden könnte.
Für das zweite Teilstück befürworten die Anwohner der Bahnhofstraße die angebotene Ausbauvariante 1. Diese sieht eine Fahrbahnbreite von 5 m vor inkl. einer einseitigen 35 cm breiten Rinne und zusätzlich einem Rundbordstein von 15 cm Breite. 

TOP 1: BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DAS AUSBAUPROGRAMM DER STRAßENTEILSTÜCKE AUF DEM LUNDERICH UND BAHNHOFSTRAßE

Nach eingehender Beratung und umfangreichen Informationen durch die Herren Klassen vom Planungsbüro HSI in Trier und Schenk von der Bauabteilung der VGV Daun wird einstimmig beschlossen, das 115 lfm. lange Teilstück der Bahnhofstraße in der Ausbauvariante 1, und das 130 lfm. lange Teilstück der Straße Auf dem Lunderich in der von dem Ingenieurbüro ausgearbeiteten zweiten Variante ausbauen zu lassen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und möglichen Haftungsansprüchen infolge eines Verkehrsunfalls an die Ortsgemeinde soll ein Sicherheitsabstand zu Hauswänden und Mauern von mindestens 50 cm eingehalten werden. Aus diesem Grund wird in dem Einmündungsbereich der Alten Dauner Straße in die Bahnhofstraße die Fahrbahn um 0,50 m in Richtung des Grundstücks Nr. 27/4 verschoben werden müssen. Durch den Beschluss, Straßenbaumaßnahmen in Form des wiederkehrenden Beitrags abzurechnen, werden die Kosten auf alle Grundstückseigentümer in Abhängigkeit der Höhe der jeweiligen Maßstabseinheiten verteilt. Von dieser Kostenbeteiligung sind zunächst all diejenigen Grundstückseigentümer befreit, welche in den letzten 15 Jahren Anliegerkosten für den Erstausbau in ihrer Straße bezahlt haben.
Für die Straßenbaumaßnahmen wird ein Förderantrag aus dem Investitionsstock gestellt. Mit einem Bewilligungsbescheid kann frühestens in der Mitte des Jahres 2015 gerechnet werden.

TOP 2: BERATUNG UND BESCHLUSSFASSUNG ÜBER EINE ÜBERPLANMÄßIGE AUSGABE 

Bei der Haushaltsstelle Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden wurden u. a. Kosten für den Einbau von zwei neuen Garagentoren am alten Feuerwehrgerätehaus eingestellt. Diese sind inzwischen eingebaut worden und haben sich im kalkulierten Kostenrahmen gehalten. Durch den Tausch zweier Grundstücke im Neubaugebiet „Heide Ober Lestert“ wurde der Planansatz jedoch überschritten. Der Gemeinderat stimmte einer überplanmäßigen Ausgabe von 2.000,00 € einstimmig zu. 

TOP 3: MITTEILUNGEN DES ORTSBÜRGERMEISTERS 

  1. In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 21.08.2014 informierten Anwohner des Baugebietes „Hinter Flurgarten“ den Gemeinderat über Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen im NaturErlebnisZentrum (NEZ). Bei einem Gespräch am 25.08.2014 unter Beteiligung der Beschwerdeführer und Vertretern des Vorstandes der Vogelschutzgruppe Darscheid e. V. (VSG) wurde Einvernehmen hergestellt, dass keine Außenbeschallung nach 22.00 Uhr mehr stattfinden darf. Die VSG wird die Nutzungsverträge künftig entsprechend anpassen. Außerdem nennt der Veranstalter der VSG einen verantwortlichen Ansprechpartner für den Fall, dass die Regeln nicht eingehalten werden. Bei Verstößen soll eine zuvor vom Veranstalter zu zahlende Kaution einbehalten werden. Von dieser vorgenannten neuen Regelung wurde einvernehmlich eine bereits terminierte Veranstaltung mit Darscheider Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen ausgenommen. Über diese einmalig im Jahr stattfindende Veranstaltung, bei der ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Lärmschutzes einzuhalten sind, werden die Anwohner im Vorfeld durch Handzettel informiert.
  2. In der Bahnhofstraße und in der Straße Auf dem Lunderich müssen Bodenproben genommen werden. Das günstigste Angebot mit 4.454,- € gab die Firma SBT Trier ab. Die Auftragsvergabe ist bereits erfolgt
  3. Es wurde auf zwei AusWEGE-Veranstaltungen im Forum Daun hingewiesen. Am 24.09.2014 findet die erste Veranstaltung statt zu dem Thema „Die Sorge um sich in einer sich verstädternden Zivilisation – Chancen im ländlichen Raum“ und am darauffolgenden Tag lautet das Thema eines zweiten Vortrags: „My Daun: WIR sind Daun – Kinder und Jugendliche in der Verbandsgemeinde Daun“.
  4. Im Rahmen eines internationalen Jugendaustauschprogramms hat eine Familie in der Utzeratherstraße eine Austauschschülerin aus den USA bis voraussichtlich Juli 2015 bei sich aufgenommen. Sie besucht während ihres Aufenthaltes eine Schule in Daun. Der Ortsgemeinde ist es wichtig, dass die Schülerin in Darscheid auch außerhalb der Gastgeberfamilie in angenehmer Atmosphäre einen schönen Aufenthalt verlebt.

TOP 4: VERSCHIEDENES

  1. Die Beiträge über die Beschwerde eines Darscheider Bürgers über die Verkehrssituation in der Karl-Kaufmann-Straße im Südwest-Fernsehprogramm und im Rundfunk des SWR wurden reflektiert. In dem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Berichterstattung sehr einseitig erfolgte und alle Argumente der Gemeinde in den Berichten außer Acht gelassen wurden. Der Beschwerdeführer fordert seit Jahren das Aufstellen einer Schranke auf dem von der Karl-Kaufmannstraße hinter dem Gewerbegebiet einmündenden Wirtschaftsweg. Das Befahren dieses Wirtschaftsweges ist nach der Beschilderung nur für landwirtschaftlichen Verkehr erlaubt. In diesem Zusammenhang wird auf ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz verwiesen, wonach eine Ortsgemeinde verurteilt wurde, eine von ihr auf einem Wirtschaftsweg installierte Schranke wieder zu entfernen (Az.: 4 K 349/11 KO).
    Sämtliche Kosten des Verfahrens gingen zu Lasten der betreffenden Ortsgemeinde. Somit hat die Gemeinde Darscheid auch nach geltender Rechtssprechung keine Möglichkeit, dem Begehren dieses einzelnen Bürgers nachzukommen, was leider weder im Fernsehen noch im Radio so berichtet wurde.
  2. Ein Bürger aus Darscheid weist auf Risse in den Fahrbahnen im Bereich des Gebietes „Hinter Flurgarten“ hin. Die bauausführende Firma existiert nicht mehr. Eine damals hinterlegte Sicherheitsleistung ist durch die Beseitigung der Schäden in den vergangenen Jahren bereits restlos aufgebraucht.

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