Öffentliche Bekanntmachungen:
4. November 2011
Brennholzbestellung für 2012.
Erstmalig erfolgt in diesem Jahr die Brennholzbestellung über ein einheitliches Bestellformular des Forstamtes.
Es gelten die dort genannten Staatswaldpreise. Die Abgabe erfolgt nur an Privatpersonen in haushaltsüblichen Mengen bis 7 fm (10 rm)
pro Haushalt mit mindestens einer Feuerstelle. Sollten größere Mengen gewünscht werden, so ist der Mehrbedarf nachzuweisen
(z. B. Holzheizung).
Letztmalig kann in diesem Jahr innerhalb des Gemeindewaldes nochmals Brennholz an Selbstwerber abgegeben werden, die lediglich
über eine sog. "langjährige Erfahrung" im Umgang mit der Motorsäge verfügen. Ab Ende nächsten Jahres ist für alle Selbstwerber
im Staats- wie auch im Gemeindewald die Teilnahme an einem anerkannten Motorsägenlehrgang verpflichtend. Daher sollten alle, die noch
keinen solchen Lehrgang besucht haben, das kommende Jahr dafür nutzen!
28. Februar 2011
Radikaler Heckenschnitt nur bis Ende Februar
(Auszug aus dem TV vom 24. Februar 2011)
Gartenbesitzer müssen sich mit dem Frühjahrsputz beeilen. Denn Pflanzen in Siedlungen und in der freien Natur
dürfen nur bis Ende Februar stark beschnitten und gerodet werden.
Für Gebüsche, Hecken und Schilfe gelte vom 1. März bis 30. September ein Bestandsschutz. Darauf weist die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn hin. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz solle das Verbot
die Lebens- und Brutstätten von Pflanzen und Tieren schützen.
Erlaubt sind den Angaben zufolge allerdings weiterhin Form- und Pflegeschnitte an Hecken, bei denen nur der
Zuwachs gestutzt wird. Verboten sei dagegen, Pflanzen bis auf den Stock zurückzuschneiden. Gleiches gilt für
den Einsatz von chemischen Vernichtungsmitteln und das Abbrennen von Feldrainen, Böschungen und Straßenbepflanzungen.
Bei Verstößen könne ein Geldbuße von bis zu 50 000 Euro drohen.
13. August 2010
Bauarbeiten auf dem Friedhof
Auf dem Friedhof in Darscheid werden in Kürze umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Die mit der Durchführung der
Maßnahme beauftragte Firma hat mitgeteilt, dass Baubeginn spätestens am 23.08.2010 sein wird.
Um entsprechende Kenntnisnahme wird gebeten.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bebauungsplan "Heide Ober Lestert"

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Darscheid hat sich in öffentlicher Sitzung am 24. Februar 2010 mit den
Stellungnahmen aus dem Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden befasst und abwägend
beschlossen. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde gebilligt. Es wurde beschlossen, diesen gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde die
Verbandsgemeindeverwaltung Daun - Referat Verbindliche Bauleitplanung - beauftragt.
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
- Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz, Planungsstand 07.04.2010 des Büros BfL Langen,
Remagen
- Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abwasserwirtschaft, Bodenschutz Trier vom 28.01.2010
- Landesamt für Geologie und Bergbau vom 28.12.2009.
Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Aufgrund der Beschlussfassung im Ortsgemeinderat werden der Bebauungsplanentwurf "Heide Ober Lestert"
mit den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, der Begründung und dem Umweltbericht mit dem Fachbeitrag
Naturschutz nunmehr in der Zeit vom
10. Mai 2010 bis einschließlich 10. Juni 2010
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstraße 29, 54550 Daun, Zimmer 316/317, Referat Verbindliche
Bauleitplanung, während der Dienststunden, und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zu Jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Darscheid deren Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes
nicht von Bedeutung ist.
Ein Normenkontrollantrag ist gemäß § 47 Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit damit
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung
(§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auf diese Rechtsfolge wird hingewiesen.
Der Lageplan in verkleinerter Form mit Eintragung des Geltungsbereiches sowie eine Übersichtskarte ist hier
abgebildet
Darscheid, 20. April 2010
Ortsgemeinde Darscheid
gez. Manfred Thönnes, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Darscheid für das
Haushaltsjahr 2010
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.11.2009 aufgrund der §§ 95 ff.
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in
der jeweils geltenden Fassung, den folgenden Haushalt beschlossen:
| Gesamtbetrag der Erträge: | 1.044.975 EUR |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen: | 1.199.695 EUR |
| Jahresfehlbetrag: | 154.720 EUR |

Den Haushaltsplan im Einzelnen für das Jahr 2010 können Sie
hier
einsehen.